Mit unseren massgeschneiderten Krediten finden wir die optimale Finanzierungslösung für sie
Ihre Vorteile auf einen Blick
01 Kreditangebot von mehr als 300 Banken & Sparkassen
Für das Baufinanzierungsprojekt stehen dem Kunden über 300 deutschlandweit agierende Banken, regionale Sparkassen, Bausparkassen sowie Versicherungsgesellschaften aus unserer Datenbank zur Verfügung. Lediglich mit einer Anfrage erstellen wir ein Angebot zu den bestmöglichen Konditionen, das speziell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.
02 Immobilienfinanzierung (sogar!) ohne Eigenkapital
Die Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital wird in Deutschland immer beliebter. Der Vorteil dafür liegt auf der Hand: Die Vollfinanzierung ermöglicht den Hausbau bzw. den Hauskauf, ohne dass die Liquidität darunter leiden muss. Dabei können nicht nur die Hauskosten, sondern auch die Erwerbsnebenkosten, finanziert werden.
03 Ganzheitliche Betreuung bei der Kaufvertragsabwicklung durch uns
Die Abwicklung eines Kaufvertrags, beim Immobilienerwerb, kann komplex ausfallen. Mit unserer persönlichen Betreuung wird der Kunde Schritt für Schritt im gesamten Prozess von Fachleuten begleitet und in allen finanziellen Fragen beraten. Vom Notar über Eintrag ins Grundbuch bis hin zur letzten Rechnung.
So funktioniert die Kaufvertragsabwicklung durch den Notar.
Hier begleiten wir Sie Schritt für Schritt und erledigen alles gemeinsam mit Ihnen oder in Ihrem Auftrag:
- Sobald die Beurkundung erfolgt ist, versendet der Notar einzelne Abschriften des Vertrags an den Käufer, im Falle einer Finanzierung - auch an seine Bank, an den Verkäufer, das Finanzamt und etwaige Genehmigungsstellen.
- Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung zur Eintragung beim Grundbuchamt. Diese Vormerkung ist ein vorübergehender Akt und dient dazu, für jedermann ersichtlich zu machen, dass die Immobilie bereits beurkundet bzw. reserviert ist. Hiermit ist der Erwerb für den Käufer gesichert.
- Obliegt das Kaufobjekt noch Belastungen, wendet sich der Notar zuerst an die Bank bzw. an die Gläubiger und holt die Löschungswilligung für die Belastungen ein. Der Notar erteilt den Beteiligten Auskunft, sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die Eintragung der Auflassungsvormerkung; die Sicherheit, dass alle Belastungen auf das Objekt gelöscht sind und sonstige Genehmigungen vorliegen. Von diesen Voraussetzungen hängt die Kaufpreisfälligkeit ab, zu welcher in der Regel der Notar nach Ablauf von vier bis sechs Wochen auffordert.
- Der Verkäufer muss dem Notar den Eingang der fälligen Zahlung unverzüglich mitteilen. Bei bestehendem Grundpfandrecht, welches mit dem Kaufpreis rechtzufertigen ist, muss der offene Betrag an die Verkäufer-Bank überwiesen werden.
- Bei einer Finanzierung muss die Bank des Käufers über die Kaufpreisfälligkeit rechtzeitig unterrichtet werden. Die Bank übernimmt die Überweisung des fälligen Betrages an den Verkäufer bzw. an die Gläubiger, falls Belastungen bestehen, die gelöscht werden müssen.
- Das Finanzamt stellt anschließend dem Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid zu (Dieser beläuft sich auf 5 % vom Kaufpreis). Ist der Betrag beglichen, kontaktiert das Finanzamt den Notar und sendet ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu.
- Ist der Kaufpreis überwiesen, wendet sich der Notar an das Grundbuchamt und stellt alle Unterlagen zu, die für die Eigentumsumschreibung auf den Käufer notwendig sind. Anschließend erfolgt die endgültige Umschreibung.
- Hierzu erhalten die Vertragsparteien die Vollzugsmitteilung, die von den Parteien zu prüfen sind.
- Zum Schluss stellt die Oberjustizkasse eine Rechnung über die fälligen Grundbuchgebühren aus.